Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses mit der Märkischer Messebau Pauli GmbH & Co. KG / Geschäftsbereich Möbelbau (im Folgenden MMPauli/MB genannt), Zur Waage 2, 16766 Kremmen.

I.   Angebote und Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt verbindlich zu Stande, wenn der Auftraggeber das durch uns erstellte Angebot schriftlich per Post/Fax/Mail bestätigt.
  2. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Angebote der MMPauli/MB sind bis zur Annahme freibleibend. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Waren und Produkte sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben. Für den Umfang unsere Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Vereinbarung maßgeblich.
  4. Mündliche Nebenvereinbarungen, die bei den Vertragsverhandlungen sowie vor dem Wirksamwerden des Vertrages gemäß Ziffer 1 getroffen werden, werden nur durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
  5. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit einer Bestätigung der MMPauli/MB zustande.
  6. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Entwürfe, Zeichnungen etc., behält sich die MMPauli/MB das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Vertrag nicht gemäß Ziffer 1 zustande kommt, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden oder zu vernichten.
  7. Wird die von der MMPauli/MB geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetem Unvermögen oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
  8. Für Angebote, die nach Angaben des Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet werden, haftet die MMPauli/MB nicht für die Richtigkeit der Unterlagen.
     

II.   Preise, Rechnungslegung, Zahlungen

  1. Die Preise verstehen sich ohne jeden Abzug, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird. Unsere Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer am Tage der Rechnungslegung.
  2. Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber Mehrpreise, Irrtümer und sonstige Änderungen des Vertrages unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Die Änderung gilt als Bestandteil des Vertrages, wenn nicht binnen zwei Wochen der Anzeige ein schriftlicher Widerspruch des Auftraggebers eingeht. Wir verpflichten uns, den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens/Mitwirkens hinzuweisen.
  3. Im Angebot nicht veranschlagte Mehraufwendungen, die z.B. durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch ungenügende Baufreiheit, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, bedingt und auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich von der MMPauli/MB auszuführen sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
  4. Die Zahlungsbedingungen werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt. 
  5. Die Zahlung durch den Auftraggeber hat entsprechend Rechnungslegung zum Zahlungsziel zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt das Zahlungsziel in der Regel 8 Tage.
  6. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren bzw. Verzugszinsen fällig. Weiterhin verfallen etwaige Rabatte.
  7. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel nach Abschluss der von Auftraggeber abgenommenen Lieferung/Leistung.
  8. Bei größeren Auftragsvolumen behält sich die MMPauli/MB vor, einen Anteil der Rechnungssumme als Vorkassezahlung in Rechnung zu stellen. Diese besonderen Zahlungsbedingungen werden im Angebot/Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart.
  9. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die MMPauli/MB über den Betrag verfügen kann. 
     

III.   Liefer- und Leistungsfristen

  1. Die Lieferfristen- bzw. Liefertermine sind in der Auftragsbestätigung festgehalten.  
  2. Die MMPauli/MB verpflichtet sich, Liefer-und Leistungsverzüge rechtzeitig beim Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftraggeber hat dem MMPauli/MB gegenüber eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren.
  3. Die MMPauli/MB ist zu in sich abgeschlossenen Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
  4. Liefer- und Leistungsverzüge, die aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die die Lieferung/Leistung vorübergehend erschweren oder unmöglich machen (Streik, Straßensperrungen, Aussperrung und behördliche Anordnungen) hat der MMPauli/MB auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. 
  5. Die Einhaltung der Liefer-und Leistungsverpflichtungen der MMPauli/MB setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
  6. Verzug und Erfüllungsverweigerung des Auftraggebers
  7. Im Falle eines Bauverzugs beim Auftraggeber, aus welchem Grund auch immer, verbleiben die Möbel oder Möbelteile beim MMPauli/MB. Eine Einlagerung in unserem Lager erfolgt für die Dauer von max. 1 Jahr mit einer Miete der Stellfläche von 50 Euro pro m² / Monat. Die Mietkosten sind monatlich fällig. Die Einlagerung ist für die ersten 30 Tage nach Verzug kostenfrei. Nach Ablauf der einjährigen Einlagerungsfrist werden die Möbel nach vorheriger Ankündigung und auf Kosten des Auftraggebers entsorgt. Gleiches gilt bei Zahlungsverzug der Mietkosten von 30 Tagen. Der Auftraggeber trägt im Falle des Bauverzugs die Gefahr für Untergang und Beschädigung der Möbel, soweit unserseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  8. In diesen Fällen bleibt beiden Vertragspartnern der Nachweis eines abweichenden oder geringeren Schadens vorbehalten.
     

IV.   Maßangaben durch den Auftraggeber

  1. Werden vom Auftraggeber Pläne oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern ihre Unrichtigkeit nicht offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Angabe des Auftraggebers als unrichtig, so hat die MMPauli/MB den Auftraggeber sofort davon zu unterrichten und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Auftraggeber. Ist eine angemessene Frist überschritten, so treffen den Auftraggeber die Verzugsfolgen.
  2. Details, die bei der Beauftragung noch ungeklärt sind, wie Detail-und Zeichnungsänderungen, sowie nicht im vollen Umfang gegebene Aufmaßtätigkeiten sind Faktoren, die nachträgliche Kosten und Terminverschiebungen zu Folge haben können. Werkszeichnungen werden vom MMPauli/MB erstellt und einmal kostenfrei geändert. Jede weitere Änderung wird nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt mit dem geltenden Stundensatz von 65 Euro netto / Std.
     

V.   Gewährleistung und Mängelrügen

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware, gegenüber Gewerbetreibenden und Unternehmen 1 Jahr.
  2. MMPauli/MB gibt auf alle Einbauten, die im Unternehmen selbst gefertigt wurden, eine Garantie von 3 Jahren an Verbraucher und von 2 Jahren an Gewerbetreibende und Unternehmen. Ausgenommen davon sind technische Geräte, hier gilt die geltende Hersteller- bzw. Händlergarantie. 
  3. Gemäß § 377 HGB ist der Auftraggeber verpflichtet, sich bei Übernahme der Waren, Einbauten oder sonstigen Dienstleistungen vom einwandfreien Zustand in Bezug auf Ausführung und Brauchbarkeit zu überzeugen und zu bestätigen.
  4. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach §    377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  5. Sollte trotz alle angewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die MMPauli/MB die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge nach unserem Ermessen nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  6. Schlägt die Nacherfüllung nach 2 oder 3 maliger Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  7. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (etwa Chargendifferenzen), bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß.
     

VI.   Mangelbegriff

  1. Holz ist ein Naturprodukt und damit ein lebendiger Werkstoff, ebenso die daraus hergestellten Plattenwerkstoffe. Holz kann Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen. Verwindungen, Krümmungen und Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen innerhalb eines Möbelstückes oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material (Massivhölzer, Furniere usw.) gelten als normal. Bei solchen Erscheinungen handelt es sich nicht um Mängel.
  2. Holz kann sein Volumen ändern, was zur Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen. Diese Erscheinungen sind ebenso durch die Natur der Sache bedingt und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Mängelrechte oder zur Verweigerung der Abnahme.
  3. Geringe Abweichungen von den Maßdaten zu liefernder Einrichtungsgegenständen sind handelsüblich und soweit dem Auftraggeber zumutbar, auch zulässig.
  4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Mängelrügen zurückzuhalten, es sei denn, die zurückhaltende Zahlung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln und übersteigt nicht 5 % der Rechnungssumme.
     

VII.   Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlichen Forderungen das Eigentum der MMPauli/MB. Mit Abschluss des Vertrages tritt der Auftraggeber den Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an uns ab.
  2. Im Falle einer Pfändung oder sonstigem Beschlagnahmen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum der MMPauli/MB hinzuweisen und uns innerhalb von drei Tagen durch Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls davon Mitteilung zu machen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, trägt er die Kosten der Wahrung unserer Eigentumsrechte.
  3. Kommt der Auftraggeber den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist die MMPauli/MB  berechtigt, die sofortige Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, und zwar unbeschadet einer zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung der Kaufpreisforderung. Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
     

VIII.   Zusatzarbeiten

  1. Zusatzarbeiten und besondere, über den Lieferauftrag hinausgehende Arbeiten werden einschließlich der Wegezeiten nach Abnahme der Arbeiten in Rechnung gestellt. Solche Vereinbarungen über Zusatzarbeiten bedürfen jedoch vorab der Schriftform.
     

X.   Widerrufsrecht

  1. Gemäß §355 BGB beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage nach Vertragsschluss. Ausgenommen sind Waren, die speziell nach Wunsch des Vertragspartners gestaltet werden. Dies gilt auch, wenn diese noch nicht hergestellt wurden. 
     

XI.   Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der UN- Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Neuruppin.
  3. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Fall einer Vertragslücke.

 

Stand: Januar 2021

 

 

Logo

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.